Vogel des Jahres 2022

Der NABU Deutschland hatte zum zweiten Mal dazu aufgerufen, den Vogel des Jahres öffentlich zu wählen. Nach der ersten öffentlichen Wahl zum Vogel des Jahres 2021, welche das Rotkehlchen für sich entscheiden konnte, wurde nunmehr der Wiedehopf zum Vogel des Jahres 2022 gewählt. Viele Menschen dürften den neuen Jahresvogel aus der „Vogelhochzeit“ von Hoffmann von Fallersleben kennen. In dem Kinderlied bringt der Wiedehopf „der Braut den Blumentopf“. Der schöne Vogel konnte die Mehlschwalbe, den Bluthänfling, den Feldsperling und den Steinschmätzer besiegen.

Foto: Frank Derer
Foto: Frank Derer

Der Wiedehopf ist einer der auffälligsten heimischen Vögel. Mit seinem orange-roten Gefieder und seiner markanten Federhaube wurde der Wiedehopf auch wegen seiner spektakulären Erscheinung gewählt. Die Wenigsten, die den Wiedehopf zum Jahresvogel gewählt haben, dürften ihn selbst einmal in der Natur gesehen haben. Denn der Vogel kommt nur in einigen Regionen Deutschlands vor, wie zum Beispiel dem Kaiserstuhl in Baden-Württemberg, in Rheinhessen oder den Bergbaufolgelandschaften der Lausitz in Brandenburg und Sachsen. Dort ist das Klima für den wärmeliebenden Vogel geeignet. Die Population des Wiedehopfes gilt in Deutschland als gefährdet, da es aufgrund fehlender Lebensräume zu wenige Brutpaare gibt; zurzeit sind es 800 bis 950. Der Wiedehopf lebt von größeren Insekten und ihren Larven. Er frisst gerne Käfer, Grillen, Heuschrecken und Schmetterlingsraupen. Es darf auch einmal eine Spinne oder sogar eine kleine Eidechse sein. Seine Beute jagt er am Boden. Der Wiedehopf zieht im Spätsommer in die Überwinterungsgebiete im tropischen Afrika und in der Sahelzone. Ab März zieht er wieder zurück in seine Brutgebiete. In der Zugzeit macht er auch einmal in Gärten Rast. Der Wiedehopf ist einer der auffälligsten heimischen Brutvögel. Sein dunkler Schnabel ist bis zu sechs Zentimeter lang. Kopf, Nacken und Hals sind wie seine Scheitelfedern orange-braun gefärbt. Die Spitzen der Scheitelfedern sind schwarz. Der Rücken und die breiten Flügel sind schwarz-weiß gebändert, die Schwanzfedern schwarz. Zum Brüten nutzt er Spechthöhlen, Nischen, Mauerspalten, Steinhaufen oder auch Nistkästen. Er braucht wenig Nistmaterial und formt manchmal lediglich eine Mulde, in die die Eier gelegt werden. Der Wiedehopf sucht sich als Neststand Ganz- oder Halbhöhlen aller Art, etwa in Astlöchern, Felshöhlen, unter Dächern oder in Erdlöchern. Meist Anfang Mai legt er dort in der Regel fünf bis acht ovale hell blaugraue bis grünlich graue Eier. Nach etwa 15-tägiger Bebrütung durch das Weibchen schlüpfen die Jungen, die anschließend noch etwa acht Tage lang gehudert werden und nach fast 30 Tagen das Nest verlassen. Anschließend werden die Jungvögel noch einige Tage mit Futter versorgt. Zweitbruten können bis Anfang Juli erfolgen. Die markante Haube richtet er auf, wenn er gerade gelandet ist. Der Wiedehopf benötigt halboffene bis offene insektenreiche Landschaften. Weinberge, Obstgärten und Böschungen mit lockerer Vegetationdecke nutzt er gerne. Neben klimatischen Faktoren wie feuchtkühler Witterung macht dem Wiedehopf vor allem die Intensivierung der Landwirtschaft mit ihren unterschiedlichen Folgen zu schaffen. Hoher Pestizideinsatz und der Verlust von extensiv genutzten Wiesen und Weiden, die in Ackerland umgewandelt werden, zählen zu den wesentlichen Gefährdungsfaktoren. Geeignete Bruthöhlen gehen durch das Entfernen von nicht mehr ertragreichen Obstbäumen oder von Feldgehölzen und durch Sanierungsmaßnahmen älterer Gebäude und Gemäuer verloren. Zum Schutz des Wiedehopfes sind verbliebene Streuostbestände sowie Feldgehölze mit Bruthöhlen langfristig zu erhalten. Nisthilfen werden an geeigneten Orten gerne angenommen und haben lokale Vorkommen bereits sehr positiv beeinflussen können. Im Zuge einer Extensivierung der Landwirtschaft sind reich strukturierte Wiesengebiete und Brachflächen zu fördern und zu erhalten. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sollte, wie eigentlich auf allen Flächen, aber besonders in Brutgebieten des Wiedehopfes, verboten werden, um ein ausreichendes Nahrungsangebot sicherzustellen.